Wie
entstehen eigentlich die Noten beim Skispringen?
Die Weitennote:
Maßgeblich beim Skispringen
sind weite Sprünge. Erste Grundlage für die
Gesamtbewertung eines Sprunges ist dementsprechend die
Weitennote. Die ersprungenen Meter werden dabei, nach einem
genau definierten Schlüssel, in Punkte umgerechnet. Wesentlich für
die Berechnung ist der sogenannte Konstruktions- Punkt
einer Schanze, also der Punkt am Aufsprunghügel, an dem die
Hangneigung erstmals wieder abnimmt.
Diese Weite ist bei den
verschiedenen Schanzen in der Regel mit einer roten Line
gekennzeichnet. Wer exakt auf dem Konstruktions-Punkt einer
Schanze landet, erhält grundsätzlich zunächst einmal 60
Weitenpunkte.
Springt ein Athlet weiter,
dann bekommt er pro Meter noch einen Bonus hinzu. Bei den im
Weltcup üblichen Großschanze wie bei der Tournee sind das je 1,8
Punkte. Wer allerdings kürzer springt, wird die entsprechenden
Punktzahl abgezogen.
Die Haltungsnote:
Im Skispringen ist seit
jeher auch ein guter Stil gefragt. Dieser wird mit der
Haltungsnote bewertet. Insgesamt fünf Sprungrichter können für
jeden Sprung je bis zu 20 Punkte verteilen. Der höchste und
der niedrigste Wert wird jeweils abgezogen. Maximal sind bei jedem
Versuch also 60 Haltungspunkt zu holen. Die Sprungrichter
ziehen für Flugfehler, Landungs- und
Ausfahrtfehler sowie Stürze Punkte ab.
Flugfehler sind:
-
Ein fehlerhafter
Bewegungsablauf während der Übergänge (zeitliche Verzögerungen,
Unsicherheiten). Bis zu 1,5 Punkte können abgezogen werden.
-
Falsche Beinhaltung, z. B.
angewinkelte Beine. Ein Punkt kann dafür abgezogen werden.
-
Fehlerhafte Skiführung, z.
B. Pendeln oder laufender Korrekturen. Bis zu 1,5 Punkte Abzug.
-
Fehlerhafte, unruhige
Armhaltung, 1 Punkt Abzug.
Landungsfehler sind:
-
Steife, breite oder
unsichere Telemarklandung. Maximal zwei Skibreiten sind erlaubt,
beurteilt wird zudem die Beugung der Beine sowie die Stellung
des Gesäßes. Bis zu einem Punkt kann hier für Fehler abgezogen
werden.
-
Landung ohne Telemark („Kacherllandung“).
Das kostet pauschal zwei Punkte.
Stürze:
Maßgeblich ist der Ort des
Sturzes: